Wem gehört das Erbe?

Grundsätzlich gilt: Wird nichts geregelt, dann findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. Und vielfach passt sie sogar optimal.

Eltern vererben an ihre Kinder, Ehepartner erhalten automatisch das Vermögen ihres Partners oder ihrer Partnerin, doch die Sozial- und Familienbeziehungen unterliegen einem stetigen Wandes und der Gesetzgeber geht von Familienstrukturen aus, die heute nicht mehr überall verbreitet sind, so dass die „aufs Blut“ ausgerichteten Erbfolgen nicht mehr ohne weiteres passen. So bedeuten Scheidungen, ein fehlender Trauschein und Besitz im Ausland bei der Nachfolgeplanung neue Herausforderungen.

Mehr als jede zweite Ehe landet vor dem Scheidungsrichter. Die erbrechtlichen Probleme beginnen schon bei der Gründung einer neuen Familie. Heiratet etwa der geschiedene Mann wieder, kann im Extremfall das Vermögen seiner Ex-Frau in die Hände des neuen Gatten und deren Kinder fallen. Vor allem bei gemeinsamen Testamenten müssen die Partner deshalb die Möglichkeit einer Trennung mit einbeziehen.

Seit 2001 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Durch eine so genannte eingetragene Lebenspartnerschaft haben die Partner dann einen Erbanspruch. Das Problem ist jedoch, dass der Fiskus diese Paare dennoch wie Unverheiratete behandelt und sie in die schlechte Erbsteuerklasse 3 einordnet. Außerdem beträgt ihr persönlicher Freibetrag für Schenkungen und Erbe nur magere 5.200,00 €, während es bei Ehepartner 307.000,00 € sind.

Auch ein Ferienhaus in Spanien kann zum steuerlichen Desaster werden. Schwierig und teuer wird es nämlich für die Erben, wenn der Erblasser schlecht vorgesorgt hat. Mangels eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Spanien zum Beispiel, kassieren dann sowohl der deutsche als auch der spanische Fiskus Erbschaftssteuern. Unter Umständen bleiben von dem Ferienhaus dann nur noch Erinnerungsfotos übrig.

Ärger um den Nachlass muss nicht sein, denn wer alles zeitig regelt, bremst den Fiskus aus und vermeidet Streit in der Familie. Um wirklich alle Einzelheiten einer letztwilligen Verfügung abzuklären empfiehlt es sich daher vor Errichtung des Testamentes einen Rechtsanwalt zu konsultieren oder aber gleich ein notarielles Testament zu errichten.