Ich berate Sie gern bereits ab dem Zeitpunkt Ihrer Trennung und zu den Fragen der Voraussetzungen einer Scheidung. In einem ersten Beratungsgespräch sind folgende Punkte während der Trennung bzw. des Ehescheidungsverfahrens zu klären, wobei jeder Einzelfall einer grundlegenden juristischen Prüfung bedarf:
- Elterlicher Sorge einschließlich Umgangsrecht
- Kindesunterhalt (Höhe und Dauer der Verpflichtung, dem Kind Unterhalt zu gewähren)
- Trennungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt (Verpflichtung der Ehegatten zu gegenseitiger Unterhaltung)
- Zugewinn (Ausgleich des in der Ehe erworbenen Vermögens)
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Versorgungsanwartschaften)
- Ehewohnung (Recht zum Verbleiben in der Ehewohnung)
- Haushalt (Aufteilung der während der Ehe erworbenen Haushaltsgegenstände)
- Kosten (Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren)
Setzen Sie sich gern mit meiner Kanzlei in Verbindung, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.