Opferrecht / Nebenklage

Jeder kann Opfer einer Straftat werden. Als Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen hier von Anfang an kompetent zur Seite.

Schon vor der Anzeigenerstattung kann bei frühzeitiger Beauftragung eine Einschätzung der Tat vorgenommen und rechtlicher Rat gegeben werden.
Gegebenenfalls können Anordnungen zum Schutz vor weiteren Übergriffen oder Belästigun-gen durch den Täter beantragt werden.

Es kann Schmerzensgeld und Schadensersatz, etwa im sogenannten Adhäsionsverfahren, geltend gemacht, sowie ggf. auch eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragt werden.
Das Strafverfahren eröffnet in Form der Nebenklage einem Verletzten bzw. Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, als Kläger aufzutreten und damit selbst aktiv an dem Prozess teilzunehmen.

Damit verfügt das Opfer über weitgehende Rechte im Hauptverfahren, die vergleichbar sind mit denen der Verteidigung des Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft. Es ist daher sinn-voll, sich als Nebenkläger auf jeden Fall anwaltlich vertreten zu lassen.

Gemäß § 395 StPO ist bei folgenden Delikten die Nebenklage zulässig:

  • Straftaten gegen das Leben
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit
  • Straftaten gegen die persönliche Selbstbestimmung
  • Straftaten gegen die persönliche Ehre bei schweren Tatfolgen
  • Straftaten gegen das Eigentum bei schweren Tatfolgen

Folgende Rechte stehen Ihnen als Verletzten unter anderem bei der Nebenklagevertretung durch einen Rechtsanwalt zu:

  • Recht zur Akteneinsicht
  • Anwesenheitsrechte bei richterlichen Vernehmungen und in der Hauptverhandlung
  • Beweisantragsrecht
  • Fragerecht
  • Beanstandungsrecht
  • Erklärungsrecht
  • Ablehnungsrecht hinsichtlich Richtern oder Sachverständigen wegen Befangenheit
  • Recht auf Plädoyer durch den Rechtsanwalt
  • Antragsrecht auf Ausschluss des Angeklagten während der Vernehmung des Verletzten
  • Antragsrecht auf Ausschluss der Öffentlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen
  • Einlegung von Rechtsmitteln